Gute Arbeit verdient mehr als guten Lohn und schöne Worte. Sie bekommen bei uns zusätzliche Benefits, die wirklich helfen.
Vorsorge für den Ruhestand aufbauen.
Einkommen für kritsche Zeiten absichern.
Anliegen schnell klären.
Dokumente einfach im Portal finden.
Das bringt Sicherheit im Rücken und Spielraum im Kopf.










weil es um die Schließung der Lebensstandardlücke im Alter geht | inklusive Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit OHNE Gesundheitsprüfung | möglich ab Eintritt

Die Rente mag zwar sicher sein, sie wird aber gewiss nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter halten zu können.
Deshalb haben bei uns alle Kollegen und Kolleginnen Anspruch auf mehrere Zuschüsse im Monat für einen bestmöglichen Kapitalaufbau für den Ruhestand (Direktversicherung).
Als Zahlhelfer für die Finanzierung stehen u.a. sämtliche Arbeitgeberzuschüsse aus dem Versorgungswerk für den Ruhestand (siehe unten) zur Verfügung, sofern diese nicht bereits anderweitig verbraucht sind:
Prozentualer Arbeitgeberzuschuss auf den eigenen Anteil des Mitarbeiters
plus Altersvorsorgewirksame Leistungen, ehemals VL-Zuschuss, nach der Probezeit
plus ggf. einen festen Altersvorsorgebetrag - je nach Versorgungsordnung
* die exakten Werte finden Sie in der Rahmenrichtlinie/Versorgungsordnung zur betrieblichen Versorgung Ihres Unternehmens, welche Sie in Ihrem Mitarbeiter-Service-Portal jederzeit einsehen können (zur Anmeldung in das Vertrags-Portal geht es: >>>HIER<<<). Sollten Sie noch keinen Zugang dazu haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: [email protected]
Übrigens: diese Arbeitgeberzuschüsse können Sie wahlweise auch für Ihren Einkommensschutz (siehe unten) verwenden. Sie entscheiden!
„Wäre toll, wenn ich selber entscheiden könnte, wie mein Geld angelegt wird“, heißt es oft in Gesprächen mit Mitarbeitenden. Daher besteht bei uns die Option, die Aktienquote individuell festzulegen. Jede/r kann zwischen vier gemanagten Modellen (Defensiv, Balance, Dynamik, Nachhaltigkeit) und einem selbstbestimmten Portfolio mit bis zu zehn Einzelfonds aussuchen. Zudem ist ein Wechsel dieser Strategien jederzeit möglich.
weil es um die Sicherung unserer Existenz geht | bei uns sogar OHNE Gesundheitsprüfung | möglich ab Eintritt

Wie wichtig unsere geistigen und körperlichen Fähigkeiten für Beruf und Alltag sind, merken wir oft erst, wenn wir zum Beispiel kaum mehr stehen, gehen oder hören können. Vom Staat bekommen wir in so einem Fall wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung.
Deshalb erhalten bei optimed alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich für den Fall von Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten oder bei Pflegebedürftigkeit / Demenz eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu sichern. Egal, ob der oder die Betroffene noch weiterarbeiten kann oder will. Und das so lange, wie die Beeinträchtigung besteht.
Als Zahlhelfer für die Finanzierung stehen u.a. sämtliche Arbeitgeberzuschüsse aus dem Versorgungswerk für den Ruhestand (siehe unten) zur Verfügung, sofern diese nicht bereits anderweitig verbraucht sind:
Prozentualer Arbeitgeberzuschuss* auf den eigenen Anteil des Mitarbeiters
plus Altersvorsorgewirksame Leistungen*, ehemals VL-Zuschuss, nach der Probezeit
plus ggf. einen festen Altersvorsorgebetrag* - je nach Versorgungsordnung
* die exakten Werte finden Sie in der Rahmenrichtlinie/Versorgungsordnung zur betrieblichen Versorgung Ihres Unternehmens, welche Sie in Ihrem Mitarbeiter-Service-Portal jederzeit einsehen können (zur Anmeldung in das Vertrags-Portal geht es: >>>HIER<<<). Sollten Sie noch keinen Zugang dazu haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: [email protected]
20 Jahre Lohnfortzahlung bei Berufsunfähigkeit | bei uns sogar OHNE Gesundheitsprüfung | möglich ab Eintritt

Jede/r Vierte wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig, aber nur ca. 25% der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben dafür vorgesorgt.
Vor allem im Außendienst besteht in hohes Risiko, durch Unfall oder Krankheiten nicht mehr "Draußen" agieren zu können. Eine Umschulung und neuer Einsatz "Innen" kann für diese Menschen erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Deshalb gibt es die Möglichkeit, einen Einkommensschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit in Höhe von bis zu 2.500 Euro Monatsrente zu beantragen - und das OHNE Gesundheitsprüfung.
Als Zahlhelfer für die Finanzierung stehen u.a. sämtliche Arbeitgeberzuschüsse aus dem Versorgungswerk für den Ruhestand (siehe unten) zur Verfügung, sofern diese nicht bereits anderweitig verbraucht sind:
Prozentualer Arbeitgeberzuschuss* auf den eigenen Anteil des Mitarbeiters
plus Altersvorsorgewirksame Leistungen*, ehemals VL-Zuschuss, nach der Probezeit
plus ggf. einen festen Altersvorsorgebetrag* - je nach Versorgungsordnung
* die exakten Werte finden Sie in der Rahmenrichtlinie/Versorgungsordnung zur betrieblichen Versorgung Ihres Unternehmens, welche Sie in Ihrem Mitarbeiter-Service-Portal jederzeit einsehen können (zur Anmeldung in das Vertrags-Portal geht es: >>>HIER<<<). Sollten Sie noch keinen Zugang dazu haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: [email protected]
Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Anmeldemaske: Mitarbeiter-Service-Portal
In Ihrem Mitarbeiter-Service-Portal haben Sie geschützen Zugriff auf:
- Ihre Verträge zur Altersvorsorge, Versorgung bei Berufsunfähigkeit und/oder bei Verlust von Grundfähigkeiten
- inklusive aller Dokumente dazu (Policen, Wertmitteilungen, Nachträge)
- sämtliche Korrespondenz zur Ihrer betrieblichen Versorgung
- Ihre Vereinbarung zur Entgeltumwandlung (sofern vereinbart)
- die Rahmenrichtlinie/Versorgungsordnung Ihres Arbeitgebers

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Wir begleiten Sie, wenn es ernst wird. Bei Rentenbeginn (Ablauf bAV), Berufsunfähigkeit oder Verlust von Grundfähigkeiten prüfen wir Ansprüche, Fristen und Unterlagen. Wir strukturieren den Antrag, klären Rückfragen mit dem Versicherer und sichern eine zügige Auszahlung.
Klar, verständlich, auf Ihrer Seite.
Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Arbeitgeber und Versorgungsträger.

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